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   BGH, 12.11.1958 - V ZR 124/57   

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https://dejure.org/1958,671
BGH, 12.11.1958 - V ZR 124/57 (https://dejure.org/1958,671)
BGH, Entscheidung vom 12.11.1958 - V ZR 124/57 (https://dejure.org/1958,671)
BGH, Entscheidung vom 12. November 1958 - V ZR 124/57 (https://dejure.org/1958,671)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Papierfundstellen

  • BGHZ 28, 330
  • NJW 1959, 292
  • MDR 1959, 117
 
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Wird zitiert von ... (7)

  • OLG Hamm, 10.11.2006 - 34 U 160/05

    Ausschluss zivilrechtlicher Unterlassungsansprüche gegen Start- und

    Die Abänderungsklage stellt jedoch einen prozessualen Fall der clausula rebus sic stantibus dar und enthält daher einen allgemeinen Rechtsgedanken, der es erlaubt, sie in entsprechender Anwendung des § 323 ZPO auch in den Fällen für zulässig zu erachten, in denen nicht die Abänderung einer Verurteilung zu wiederkehrenden Leistungen, sondern die Abänderung eines anderen Schuldtitels begehrt wird (BGHZ 28, 330, 337).
  • BGH, 19.06.1962 - GSZ 1/61

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Gerichts

    Er will in Abweichung von der Auffassung des IV. Zivilsenats (BGHZ 20, 355; 28, 338 [BGH 12.11.1958 - V ZR 124/57]; LM Nr. 11 zu § 551 Ziff. 1 ZPO) bei der Frage, ob das Maß der Mitwirkung des ordentlichen Vorsitzenden den Anforderungen an eine gesetzgerechte Führung des Senats (§§ 117, 62 SVG) entspricht, nicht entscheidend auf die Beteiligung des ordentlichen Vorsitzenden an den Spruchsachen abstellen.
  • BGH, 25.10.1961 - V ZR 9/60

    Rechtsmittel

    Der Bundesgerichtshof hat zunächst keine weitergehenden Anforderungen gestellt (BGHSt 2, 71), später aber die Beteiligung des ordentlichen Vorsitzenden an den Spruchsachen entscheidend sein lassen (BGHZ 20, 355, 360, 361 [BGH 12.05.1956 - IV ZR 86/55]; 28, 338 [BGH 12.11.1958 - V ZR 124/57]; LM ZPO § 551 Ziff. 1 Nr. 11, IV).

    Der IV. Zivilsenat fordert dagegen eine an 75 % herankommende Beteiligung (BGHZ 20, 355; 28, 338 [BGH 12.11.1958 - V ZR 124/57]; LM § 551 Ziff. 1 ZPO Nr. 11).

  • BVerwG, 22.01.2004 - 20 F 14.03

    Erneute Entscheidung über die Berechtigung zur Verweigerung einer Aktenvorlage -

    Zwar enthält die Vorschrift des § 323 ZPO nach der Rechtsprechung der Zivilgerichte (BGH, Urteil vom 12. November 1958 - V ZR 124/57 - BGHZ 28, 330 ) einen allgemeinen Rechtsgedanken und kann daher entsprechend angewendet werden, wenn eine nicht mehr abänderbare Entscheidung einschließlich eines Feststellungsurteils, dessen auf einer Prognose beruhende (RG, Urteil vom 12. Februar 1936 - I 95/35 - RGZ 150, 247 ), in einem anderen Verfahren ergangene Feststellung wegen einer wesentlichen Änderung der für sie maßgebend gewesenen Verhältnisse abgeändert werden soll.
  • BGH, 03.07.1967 - VIII ZR 82/65

    Voraussetzungen für die Zulassung einer Revision - Anforderungen an die Darlegung

    Eine andere Beurteilung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Vorsitzende im vorliegenden Falle infolge seiner allgemeinen Arbeitsbelastung den Vorsitz im 1 b-Zivilsenat tatsächlich nicht in dem Umfange geführt hätte, der die einem Vorsitzenden obliegende Beteiligung an der Rechtsprechung des Senats gewährleistet (vgl. BGHZ 9, 291; 28, 338 [BGH 12.11.1958 - V ZR 124/57]; 37, 210) [BGH 15.06.1962 - V ZB 2/62].
  • BGH, 15.03.1967 - Ib ZR 160/64

    Bindung des Endverkaufspreises bei Markenartikeln - Unterzeichnung einer

    Eine andere Beurteilung wäre nur dann gerechtfertigt, wenn der Vorsitzende infolge seiner allgemeinen Arbeitsbelastung den Vorsitz im Zivilsenat 3 a tatsächlich nicht in dem umfange geführt hätte, der die dem Vorsitzenden obliegende Beteiligung an der Rechtsprechung des Senats sicherte (vgl. BGHZ 9, 291; 28, 338 [BGH 12.11.1958 - V ZR 124/57]; 37, 210) [BGH 15.06.1962 - V ZB 2/62].
  • BGH, 11.07.1968 - IX ZR 305/66

    Rechtsmittel

    Diese gesetzliche Regelung entspricht einem allgemeinen Rechtsgedanken, der auch in § 323 ZPO, § 62 BVG, § 608 RVO zum Ausdruck gekommen ist (BGHZ 28, 330, 337) [BGH 12.11.1958 - V ZR 124/57].
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